Anfang 2018 ist die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten.
Darin werden weitere wichtige Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Die entscheidenden Neuerungen: Menschen mit Behinderung bekommen deutlich mehr
Wahlmöglichkeiten, wo und wie sie arbeiten möchten. Außerdem wird ihnen der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert.
Praktisch bedeutet das:
- Personen, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt waren, können jetzt alternative Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des klassischen Werkstatt-Modells wahrnehmen, ohne ihren Werkstatt-Status zu verlieren.
- Auch Menschen mit Schwerbehinderung können nun am ersten Arbeitsmarkt teilnehmen, indem ihnen beispielsweise eine professionelle Unterstützung direkt am Arbeitsplatz zur Seite gestellt wird.
- Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen nach der Schulzeit innovative Qualifizierungsmöglichkeiten zum direkten Einstieg in das allgemeine Arbeitsleben offen.